AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Begriffsklärung
Michael Kroheck Persönlichkeits- und Unternehmensentwicklung = Auftragnehmerin
Personen, Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts = Auftraggeberin
Teilnehmende an Coachings und Beratungen = Mandant*in
Wenn wir aus Gründen der Lesbarkeit das generische Maskulinum verwenden, meinen wir immer m·w·d.
§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
1. In allen Vertragsbeziehungen, in denen die Auftragnehmerin ihrer Auftraggeberin Leistungen erbringt, gelten, soweit nichts Abweichendes geregelt ist, ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie ergänzend die beim Vertragsschluss gültigen Preise und Konditionen der Auftragnehmerin.
2. Entgegenstehende bzw. ergänzende Bedingungen – insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin – werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Auftragnehmerin einen Vertrag durchführt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.
3. Gegenstand der Leistungen sind die Beratung und Unterstützung der Auftraggeberin selbst bzw. ihrer Mitarbeitenden, so wie es in dem jeweiligen Auftrag spezifiziert ist. Die Auftragnehmerin übt ihre Tätigkeit als selbständige Unternehmerin aus. Sie ist nicht berechtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen für die Auftraggeberin abzugeben.
§ 2 Vertragsgegenstand
Die Auftragnehmerin bietet Beratungsleistungen und Schulungen an.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag mit der Auftragnehmerin kommt verbindlich zustande durch ... - die Annahme eines Angebotes der Auftragnehmerin
oder
- die Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin
per Brief, Fax oder E-Mail.
Bei einem Rücktritt der Mandantin bzw. des Mandanten vor Beginn eines Seminars bzw. einer Einzelberatung gelten folgende Stornogebühren:
4 Wochen vor Beginn – 25%
3 Wochen vor Beginn – 50%
2 Wochen vor Beginn – 75%
1 Woche vor Beginn – 100%
des Gesamtpreises der Maßnahme. Eine Woche entspricht 7 Kalendertagen.
Sagt die Mandantin bzw. der Mandant den Termin innerhalb einer Einzelberatung kurzfristig (weiniger als 24 Stunden vor Beginn) ab, gilt die Beratungszeit dennoch als kostenpflichtig absolviert.
Bleibt die Mandantin bzw. der Mandant einer Schulung fern, so wird der volle Preis der Maßnahme berechnet.
Der Auftragnehmerin steht es frei, Schulungen abzusagen, sofern die Buchungen die Kosten nicht decken. Ebenso steht es der Auftragnehmerin frei, Schulungen und Einzelberatungen wegen höherer Gewalt (z.B. Krankheit der Referierenden/Beratenden) abzusagen. In diesen Fällen schlägt sie Ausweichtermine vor.
Können die Mandantin bzw. der Mandant aus nachweislichen Gründen die Ausweichtermine nicht wahrnehmen, erhält die Auftraggeberin bereits gezahltes Honorar erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 4 Mitwirkung der Auftraggeberin und Mandanten
Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin bei der Durchführung des Auftrages unentgeltlich unterstützen (Informationen, Unterlagen, Räume, etc.).
Die Mitwirkung der Mandantinnen und Mandanten ist Voraussetzung für den Beratungserfolg. Sie werden die Auftragnehmerin nach Kräften unterstützen.
Machen Auftraggeberin und Mandanten die Ausführung der Beratung unmöglich, so ist dennoch das gesamte vereinbarte Honorar fällig.
§ 5 Rechte und Pflichten
Die Auftragnehmerin ist in der Gestaltung ihrer Arbeitszeit ebenso frei, wie bei der Wahl, wie sie die Leistung erbringt – vor Ort oder online.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Auftraggeber in ihre Referenzliste aufzunehmen.
Die Auftragnehmerin übernimmt die Verpflichtung zur Erbringung der im Vertrag geregelten Leistung, nicht aber für den Erfolg.
§ 6 Ort der Leistungserbringung
Die Auftragnehmerin erbringt die vereinbarten Leistungen an ihrem Betriebssitz, an einem von ihr gewählten Ort oder online.
§ 7 Wettbewerb
Auftragnehmerin und Auftraggeberin unterliegen keinerlei Wettbewerbsbeschränkungen.
Der Auftragnehmerin ist es gestattet, weitere unternehmerische Tätigkeiten jeder Art zu betreiben, sofern nicht Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige schutzwürdige Interessen der Auftraggeberin beeinträchtigt werden.
§ 8 Preise und Zahlungen
Für die Vergütung der Leistungen gelten die in dem jeweiligen Auftrag vereinbarten Honorare und Zahlungspflichten.
Die Zahlung des Honorars hat ausschließlich auf das genannte Konto der Auftragnehmerin zu erfolgen.
Eine schuldbefreiende Wirkung erfolgt nur mit bargeldloser Zahlung auf das Firmenkonto der Auftragnehmerin.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, außer der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit. Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug fällig.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.
1. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden, es sei denn, im Einzelauftrag ist eine andere Regelung vorgesehen. Die Kündigung hat in schriftlicher Form durch ein
Einschreiben mit Rückschein zu erfolgen.
2. Im Falle der ordentlichen Kündigung kann die Auftraggeberin eine geleistete Basisvergütung gänzlich nur dann zurückverlangen, wenn die Auftragnehmerin zum Zeitpunkt der Kündigung noch keinerlei Leistung erbracht hat und die Kündigung nachweislich allein auf eine schuldhafte Pflichtverletzung der Auftragnehmerin gegenüber der Auftraggeberin zurückzuführen ist.
3. Im Falle der ordentlichen Kündigung kann die Auftraggeberin die geleistete Basisvergütung anteilig nur dann zurückverlangen, wenn die Auftragnehmerin zum Zeitpunkt der Kündigung zwar bereits Leistungen erbracht hat, diese allerdings noch nicht das im jeweiligen Auftrag genannte Stundenkontingent ausgeschöpft haben und die Kündigung nachweislich allein auf eine schuldhafte Pflichtverletzung der Auftragnehmerin gegenüber der Auftraggeberin zurückzuführen ist.
§ 10 Haftung und Folgeschaden
1. Die Auftragnehmerin haftet dem Auftraggeber wegen der Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Weder Auftragnehmerin noch Auftraggeberin haften einander für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Nachteile für andere Verträge der jeweils anderen Vertragspartei.
3. Für Haftungsansprüche der Auftraggeberin gegenüber der Auftragnehmerin, die nicht ausdrücklich mit dem Wortlaut dieser Vereinbarung ausgeschlossen sind, wird als Haftungsobergrenze der Höchstbetrag einer abzuschließenden Haftpflichtversicherung festgelegt. Der Auftraggeberin steht es frei, im Falle eines bestehenden besonderen Risikos einen weitergehenden Versicherungsschutz zu verlangen. Soweit die Auftragnehmerin in der Lage ist, eine weitergehende Versicherung zugunsten der Auftraggeberin abzuschließen, ist die Auftraggeberin verpflichtet, die anfallende Mehrprämie zu übernehmen.
4. Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wenn diese durch höhere Gewalt verursacht wird. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung der Auftragnehmerin wesentlich erschweren, oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die Auftragnehmerin, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und die einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 11 Geheimhaltung
1. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig über alle gegenseitig zur Kenntnis gelangten internen und externen Angelegenheiten, Geschäftsstrategien, Konzeptionen, Geschäftsabläufe, Betriebsinterna und personenbezogene Daten („vertrauliche Informationen“) Stillschweigen – auch nach Ende dieses Vertrages – zu bewahren.
2. Informationen, die öffentlich zugänglich sind bzw. öffentlich zugänglich zu machen sind, sind keine vertrauliche Informationen im Sinne dieser Regelung.
3. Die Auftragnehmerin ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Beratervertrags die ihr anvertrauten, auch personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen und zu nutzen.
4. Eine Weitergabe erforderlicher Informationen darf nur an die mit der Ausführung der Vereinbarung betrauten Personen erfolgen. Beide Vertragsparteien werden ihren Mitarbeitenden und etwaigen Kooperationspartner*innen entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen auferlegen.
§ 12 Sonstige Bestimmungen
1. Der Auftrag der Auftraggeberin hat sämtliche zwischen ihnen bestehenden Abreden vollständig erfasst. Nebenabreden hierzu bestehen nicht und bedürfen, ebenso wie Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.
2. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des jeweiligen Vertrages werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen; dasselbe gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag. Gleiches gilt für Zahl- oder Maßangaben bzw. Fristen.
3. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist, sofern gesetzlich nicht zwingend etwas anderes bestimmt ist am Firmensitz der Firma von Michael Kroheck. Die Beziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 01.01.2023